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Auswandern

Rente im Ausland beziehen: Steuern, Krankenversicherung & Auszahlung einfach erklärt

Rentnerpaar am Meer – deutsche Rente im Ausland beziehen

Die deutsche Rente kann grundsätzlich auch ins Ausland gezahlt werden. Aber sobald du deinen Wohnsitz dauerhaft verlegst, kommen neue Fragen dazu: Wird die Rente gekürzt? Wo musst du Steuern zahlen? Was passiert mit Kranken- und Pflegeversicherung? Brauchst du jedes Jahr eine Lebensbescheinigung? Und auf welches Konto sollte die Rente überwiesen werden?

Dieser Guide erklärt die wichtigsten Punkte Schritt für Schritt und richtet sich an Rentner, Auswanderer und alle, die ihren Ruhestand dauerhaft oder teilweise außerhalb Deutschlands verbringen möchten.

Die wichtigsten Zahlen

Inhaltsverzeichnis

Mehr als 1,7 Millionen deutsche Rentenzahlungen gehen ins Ausland

Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung gehen rund 6,5 % aller Rentenzahlungen ins Ausland. Rund 72 % davon in EU-Staaten. Der Rentenatlas 2025 weist zum 31.12.2024 insgesamt 244.934 Renten an deutsche Berechtigte im Ausland aus.

1,7 Mio.+
Renten ins Ausland
72 %
davon in die EU
244.934
an Deutsche im Ausland

Quelle: Deutsche Rentenversicherung, Rentenatlas 2025.

Kann ich meine deutsche Rente dauerhaft im Ausland beziehen?

Ja. Die gesetzliche deutsche Rente wird grundsätzlich auch ins Ausland überwiesen. Entscheidend ist aber, in welches Land du ziehst und aus welchen Zeiten sich deine Rente zusammensetzt.

Die Deutsche Rentenversicherung unterscheidet grob zwischen drei Gruppen:

EU / EWR / Schweiz

Bei einem dauerhaften Umzug in die EU sowie nach Island, Liechtenstein, Norwegen oder in die Schweiz wird die Rente laut DRV grundsätzlich in voller Höhe weitergezahlt.

Abkommensstaaten

Deutschland hat mit zahlreichen Ländern Sozialversicherungsabkommen. Diese regeln unter anderem die Berücksichtigung von Versicherungszeiten und die Rentenzahlung.

Vertragsloses Ausland

Auch hier kann die Rente gezahlt werden. Je nach Rentenbestandteilen können jedoch Einschränkungen auftreten.

Die offizielle Übersicht findest du bei der Deutschen Rentenversicherung zum Umzug ins Ausland.

Reisepass auf Weltkarte – Ruhestand und Rente im Ausland planen
Ruhestand im Ausland beginnt mit guter Vorbereitung: Zielland, Aufenthaltsrecht und persönliche Unterlagen sollten frühzeitig geklärt werden.

Umzug unbedingt rechtzeitig melden

Ein sehr wichtiger Punkt wird häufig unterschätzt: Wenn du bereits Rente erhältst und deinen Wohnsitz ins Ausland verlegst, solltest du nicht bis zum letzten Moment warten.

Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt, den Renten Service der Deutschen Post oder den zuständigen Rentenversicherungsträger spätestens zwei Monate vor dem Umzug zu informieren. So bleibt genug Zeit, Adresse und gegebenenfalls Bankverbindung umzustellen und eine Unterbrechung der Zahlung zu vermeiden.

Merke: Der Umzug ins Ausland beendet deinen Rentenanspruch nicht. Aber eine veraltete Adresse oder Bankverbindung kann unnötige Probleme bei der Auszahlung verursachen.

Auf welches Konto kann die deutsche Rente überwiesen werden?

Die Rente kann grundsätzlich auf ein Konto deiner Wahl überwiesen werden. Ein deutsches Konto ist also nicht zwingend erforderlich. Gerade bei einem Konto in einer anderen Währung solltest du jedoch mögliche Wechselkurskosten und Bankgebühren berücksichtigen.

Aus praktischer Sicht würde ich eine funktionierende deutsche oder europäische Bankverbindung nicht vorschnell kündigen. Ein zweites Konto als Backup ist im Ausland ebenfalls sinnvoll.

Dazu passen meine Erfahrungen mit dem DKB Girokonto für Reisende und mit Dukascopy als Schweizer Multiwährungskonto.

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Für Rentenzahlungen ins Ausland sind ein zuverlässiges Konto, aktuelle Kontaktdaten und sichere Onlinezugänge besonders wichtig.

Lebensbescheinigung: Muss ich jedes Jahr nachweisen, dass ich noch lebe?

Bei einem Wohnsitz im Ausland ist der sogenannte Lebensnachweis ein besonders wichtiger Punkt.

Grundsätzlich müssen Rentenempfänger im Ausland häufig einmal jährlich bestätigen, dass sie noch leben. Allerdings läuft das längst nicht mehr überall manuell. Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung wird bei rund 1,2 Millionen der etwa 1,7 Millionen Auslandsrenten der Lebensnachweis bereits automatisch über einen Datenaustausch zwischen Behörden erbracht. Das betrifft zum Beispiel Länder wie Italien, Spanien, Österreich und Australien.

Wenn mit deinem Wohnsitzland kein entsprechender Datenaustausch besteht, erhältst du normalerweise eine Aufforderung zum Lebensnachweis.

Wichtig: Lebensnachweis nicht ignorieren

Wenn du zur Abgabe verpflichtet bist und kein gültiger Lebensnachweis eingeht, kann die Rentenzahlung vorübergehend eingestellt werden. Sobald der aktuelle Nachweis vorliegt, kann die Zahlung wieder aufgenommen werden.

Die Deutsche Post bietet inzwischen auch einen Digitalen Lebensnachweis an. Dafür brauchst du unter anderem ein Smartphone oder Tablet, dein persönliches Schreiben mit QR-Code, einen gültigen Lichtbildausweis, eine E-Mail-Adresse und die POSTIDENT-App.

Weitere Informationen findest du direkt beim Renten Service zum Digitalen Lebensnachweis.

Muss ich meine deutsche Rente im Ausland versteuern?

Das ist einer der wichtigsten Punkte überhaupt – und die Antwort lautet: Es kommt auf das Wohnsitzland und die Art der Rente an.

Deutsche Renten können auch dann in Deutschland steuerpflichtig sein, wenn du deinen Wohnsitz dauerhaft ins Ausland verlegt hast. Das Finanzamt für Rentenempfänger im Ausland weist darauf hin, dass seit 2005 auch Rentenzahlungen ins Ausland der deutschen Besteuerung unterliegen können.

Bei der gesetzlichen Rentenversicherung kommt insbesondere § 49 Abs. 1 Nr. 7 EStG ins Spiel. Wer keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt mehr in Deutschland hat, kann deshalb mit bestimmten deutschen Einkünften – darunter Renten – beschränkt steuerpflichtig sein.

Mehr zum Grundprinzip findest du auch in meinem Artikel über die beschränkte Steuerpflicht nach § 49 EStG.

Entscheidend ist das Doppelbesteuerungsabkommen mit deinem Wohnsitzland

Deutschland hat mit vielen Staaten Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen. Diese legen fest, welcher Staat eine bestimmte Rente besteuern darf.

Je nach Abkommen gibt es unterschiedliche Möglichkeiten:

  • Deutschland besitzt das Besteuerungsrecht.
  • Nur dein neuer Wohnsitzstaat darf die Rente besteuern.
  • Beide Staaten haben Besteuerungsrechte, wobei eine Doppelbesteuerung durch Freistellung oder Anrechnung vermieden wird.

Das Finanzamt für Rentenempfänger im Ausland führt beispielsweise Staaten auf, bei denen bestimmte deutsche Renten aufgrund des jeweiligen DBA nicht in Deutschland besteuert werden. Dazu gehören unter anderem Frankreich, Griechenland, Thailand, Vietnam und die USA. Das bedeutet aber nicht, dass die Rente dort generell steuerfrei ist. Vielmehr kann das Besteuerungsrecht beim jeweiligen Wohnsitzstaat liegen.

Offizielle Informationen dazu findest du beim Finanzamt für Rentenempfänger im Ausland.

Beschränkte Steuerpflicht kann für Rentner ungünstiger sein

Bei der beschränkten Steuerpflicht werden viele persönliche Vergünstigungen nicht so berücksichtigt wie bei einer normalen unbeschränkten Steuerpflicht. Das kann einen erheblichen Unterschied bei der tatsächlichen Steuerbelastung machen.

Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du deshalb nach § 1 Abs. 3 EStG beantragen, steuerlich wie eine unbeschränkt steuerpflichtige Person behandelt zu werden.

Nach Angaben des zuständigen Finanzamts kommt das insbesondere infrage, wenn:

  • mindestens 90 % deiner Welteinkünfte in Deutschland zu versteuern sind oder
  • deine nicht in Deutschland steuerpflichtigen Einkünfte den jeweils maßgeblichen Grundfreibetrag nicht überschreiten.

Bei dieser Prüfung können je nach Wohnsitzland Anpassungen vorgenommen werden. Deshalb sollte man hier nicht allein mit einem Online-Rechner arbeiten.

Steuerfalle vermeiden

Der größte Fehler ist anzunehmen: „Ich wohne im Ausland, also zahle ich auf meine deutsche Rente automatisch keine deutsche Steuer mehr.“ Genau das kann falsch sein. Prüfe immer die Kombination aus Rentenart, Wohnsitzland, DBA und persönlicher Steuerpflicht.

Welches Finanzamt ist für Rentner im Ausland zuständig?

Für viele Rentner mit Wohnsitz im Ausland ist in Deutschland das Finanzamt Neubrandenburg – Rentenempfänger im Ausland zuständig. Die konkrete Zuständigkeit kann jedoch von deiner individuellen Situation und weiteren Einkünften abhängen.

Auch wenn du deine Rente bereits in deinem Wohnsitzland erklärst, kann zusätzlich eine deutsche Steuererklärung erforderlich sein. Das Doppelbesteuerungsabkommen regelt anschließend, wie eine doppelte Besteuerung verhindert wird.

Krankenversicherung im Ausland: Nicht automatisch alles wie in Deutschland

Ob du nach dem Umzug weiterhin über die deutsche gesetzliche Krankenversicherung abgesichert bist und welche Leistungen du im neuen Wohnsitzland bekommst, hängt stark von deinem Zielland und deiner Rentensituation ab.

Für Rentner innerhalb der EU, des EWR und der Schweiz bestehen koordinierte Regelungen. Die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA) stellt dazu ein eigenes Merkblatt „Meine Krankenversicherung bei Wohnort im Ausland“ bereit.

Die Fortsetzung der deutschen Kranken- und Pflegeversicherung hängt jedoch von bestimmten Voraussetzungen ab. Wer zusätzlich eine Rente aus dem Wohnsitzland bezieht oder dort arbeitet, kann beispielsweise anderen Regeln unterliegen.

Darum solltest du vor dem Wegzug mit deiner Krankenkasse klären:

  • Welcher Staat künftig für deine Krankenversicherung zuständig ist.
  • Ob du weiterhin Beiträge in Deutschland zahlst.
  • Welche Leistungen du im Wohnsitzland beanspruchen kannst.
  • Ob ein Formular beziehungsweise Portable Document S1 notwendig ist.
  • Was für Behandlungen während Aufenthalten in Deutschland gilt.

Die aktuellen Merkblätter findest du direkt bei der DVKA für Rentner im Ausland.

Wenn du über eine internationale Krankenversicherung nachdenkst, lies zusätzlich meinen ausführlichen Artikel Auswandern ohne Krankenversicherung? Dieser Fehler kann dich ruinieren.

Und was passiert mit der Pflegeversicherung?

Krankenversicherung und Pflegeversicherung solltest du getrennt betrachten. Welche Ansprüche nach einem dauerhaften Wegzug bestehen, hängt ebenfalls vom Zielland und deiner Versicherungssituation ab.

Die DVKA stellt deshalb neben dem Krankenversicherungs-Merkblatt auch ein separates Merkblatt zur Pflegeversicherung bei Wohnort im Ausland bereit.

Gerade wenn du langfristig im Ausland leben möchtest, solltest du nicht nur an die heutige medizinische Versorgung denken. Auch die Frage, was bei Pflegebedürftigkeit passiert und welche Leistungen exportiert werden können, gehört in die Planung.

Rente beantragen, wenn du schon im Ausland lebst

Du musst nicht zwingend zurück nach Deutschland reisen, um deine deutsche Rente zu beantragen.

Wenn du in einem EU-Mitgliedstaat oder einem Staat mit Sozialversicherungsabkommen lebst, kannst du deinen Rentenantrag in vielen Fällen bei der Rentenversicherung deines Wohnsitzlandes stellen. Diese leitet die notwendigen Informationen an die zuständige deutsche Rentenversicherung weiter.

Das ist besonders wichtig für Menschen, die im Laufe ihres Berufslebens in mehreren Ländern gearbeitet haben.

Was passiert mit Versicherungszeiten aus anderen Ländern?

Ausländische Versicherungszeiten können je nach EU-Recht oder Sozialversicherungsabkommen für den Rentenanspruch eine Rolle spielen. Das heißt nicht, dass Deutschland einfach eine Rente für deine ausländischen Beiträge zahlt. Vielmehr zahlt grundsätzlich jeder Staat den Teil, der sich aus den dort erworbenen Ansprüchen ergibt.

Die Versicherungszeiten können jedoch beispielsweise bei der Prüfung von Wartezeiten berücksichtigt werden.

Wer in mehreren Ländern gearbeitet hat, sollte deshalb frühzeitig eine Kontenklärung durchführen. Das Zusammensuchen ausländischer Versicherungszeiten kann deutlich länger dauern als ein rein deutsches Versicherungsverfahren.

Miniaturfiguren mit Gepäck auf einem Reisepass – Umzug und Ruhestand im Ausland
Beim Ruhestand im Ausland solltest du Rentenunterlagen, Versicherungsverlauf, Steuerunterlagen und Nachweise zum Wohnsitz geordnet und digital verfügbar haben.

Meine Checkliste vor dem Umzug als Rentner ins Ausland

1. Rentenversicherung
Neue Adresse mindestens zwei Monate vorher melden.
2. Steuer
DBA und deutsche Steuerpflicht für das Zielland prüfen.
3. Krankenversicherung
Zuständigkeit und Leistungsumfang schriftlich klären.
4. Bankkonto
Auslandstauglichkeit, Gebühren und Backup-Konto prüfen.
5. Lebensnachweis
Prüfen, ob dein Wohnsitzland am automatischen Datenaustausch teilnimmt.
6. Dokumente
Rentenbescheid, Versicherungsverlauf und Steuerunterlagen digital sichern.

Welche Länder eignen sich für deutsche Rentner?

Das lässt sich nicht allein anhand der Steuer bestimmen. Lebenshaltungskosten, Aufenthaltsrecht, medizinische Versorgung, Sprache, Klima und Nähe zu Deutschland sind mindestens genauso wichtig.

Für viele Rentner sind Länder wie Spanien, Portugal, Thailand oder die Philippinen interessant – aus völlig unterschiedlichen Gründen.

Wenn niedrige Lebenshaltungskosten für dich wichtig sind, findest du hier meinen Vergleich 10 günstige Länder zum Leben für Auswanderer, digitale Nomaden und Rentner. Für Südostasien kannst du dir außerdem meinen Artikel zum Rentnervisum auf den Philippinen sowie meinen Guide zum Auswandern nach Thailand ansehen.

Persönliche Beratung

Du planst deinen Ruhestand im Ausland?

Ich biete persönliche 1:1-Beratung rund ums Auswandern an. Wir können gemeinsam Zielländer, Aufenthaltsmöglichkeiten, Banken, Versicherungen und die praktische Umsetzung strukturieren. Bei individuellen Steuer- und Rechtsfragen helfe ich dir dabei, die relevanten Punkte für einen spezialisierten Fachberater vorzubereiten.

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FAQ: Deutsche Rente im Ausland

Wird meine deutsche Rente gekürzt, wenn ich ins Ausland ziehe?

Bei einem dauerhaften Umzug in die EU, den EWR oder die Schweiz wird die deutsche Rente laut DRV grundsätzlich vollständig weitergezahlt. Bei anderen Ländern und besonderen Rentenbestandteilen können Einschränkungen möglich sein.

Kann die Rente auf ein ausländisches Konto gezahlt werden?

Ja. Die Deutsche Rentenversicherung kann die Rente auf ein Konto deiner Wahl überweisen. Achte bei Fremdwährungen auf Bank- und Wechselkurskosten.

Muss ich jedes Jahr eine Lebensbescheinigung schicken?

Nicht zwingend. Bei vielen Ländern findet bereits ein automatischer Datenaustausch statt. Wenn dieser nicht möglich ist und du einen Lebensnachweis erbringen musst, erhältst du entsprechende Unterlagen.

Was passiert, wenn ich den Lebensnachweis nicht abgebe?

Wenn du zur Abgabe verpflichtet bist und kein gültiger Lebensnachweis eingeht, kann die Rentenzahlung unterbrochen werden. Nach Eingang eines aktuellen Nachweises kann sie wieder aufgenommen werden.

Muss ich meine deutsche Rente in Deutschland versteuern?

Das hängt von der Rentenart und deinem Wohnsitzstaat ab. Entscheidend ist insbesondere das jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen.

Kann ich als Rentner im Ausland weiterhin gesetzlich krankenversichert sein?

Das ist möglich, aber nicht automatisch in jeder Konstellation. Die Zuständigkeit hängt unter anderem vom Wohnsitzstaat und davon ab, aus welchen Ländern du Renten beziehst.

Wo beantrage ich meine deutsche Rente, wenn ich schon ausgewandert bin?

In EU- und Abkommensstaaten kannst du den Antrag häufig beim Rentenversicherungsträger deines Wohnsitzlandes stellen. Dieser koordiniert das Verfahren mit Deutschland.

Fazit: Die Rente mitzunehmen ist meist einfacher als die Rahmenbedingungen

Die gute Nachricht ist: Eine deutsche Rente verschwindet nicht, nur weil du Deutschland verlässt. Die Deutsche Rentenversicherung zahlt bereits mehr als 1,7 Millionen Renten ins Ausland.

Komplizierter sind häufig die Themen drumherum: Steuerpflicht, Doppelbesteuerungsabkommen, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Bankkonto und Lebensnachweis.

Wer diese Punkte vor dem Umzug klärt, kann seinen Ruhestand im Ausland deutlich entspannter beginnen. Besonders wichtig sind eine frühzeitige Meldung an die Rentenversicherung, eine klare steuerliche Einordnung des Ziellandes und ein geklärter Krankenversicherungsschutz.

Wenn du Deutschland generell dauerhaft verlassen möchtest, empfehle ich dir zusätzlich meine große Auswanderungs-Checkliste.

Offizielle Quellen und weiterführende Informationen

Hinweis: Steuerrecht, Sozialversicherungsrecht und Doppelbesteuerungsabkommen können sich ändern. Prüfe wichtige Punkte unmittelbar vor deinem tatsächlichen Umzug erneut. Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Steuer-, Rechts- oder Versicherungsberatung.

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